Учебные программы, Методические указания и контрольные задания по английскому, немецкому, французскому языкам для студентов заочной формы обучения

Вид материалаМетодические указания
II Вариант
Wahlrecht und Wahlen
Контрольное задание № 6
Das Gesetzgebungsverfahren
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II Вариант



I. Выполните упражнения по образцу:

Wäsche waschen

Ich wollte die Wäsche waschen, aber sie war schon gewaschen.

1. Die Kleider zur Reinigung bringen. 2. Den Teppich saugen. 3. Die Blumen gießen. 4. Die Treppe wischen. 5. Das Abendessen zubereiten.


II. Образуйте предложения со следующими словосочетаниями с конструкцией sein + партицип II (результативный пассив):

1. Den Nachbarn informieren. 2. Die Tür verschließen. 3. Die Schlüssel beim Hausverwalter abgeben. 4. Ein Taxi rufen. 5. Die Schuhe putzen.


III. Преобразуйте придаточные предложения в распространенные определения с партиципом I по образцу:

Die Banditen, die auf die Polizei schießen die auf die Polizei schießenden Banditen.

1. Die Hubschrauber, die das Gangsterauto verfolgen. 2. Die Verfolgten, die rücksichtslos über die Kreuzungen fahren. 3. Die Entflohenen, die unter einer Brücke übernachten. 4. Die Spürhunde, die die Spuren der Gangster verfolgen. 5. Die Gangster, die mit einem Flugzeug nach Südamerika entfliehen.


IV. Образуйте причастные обороты по образцу:

Der Sprecher forderte schärfere Kontrollen zum Schutz der Natur. (Er kam auf den Ausgangspunkt seines Vortrags zurück).

Auf den Ausgangspunkt seines Vortrags zurück kommend, forderte der Sprecher schärfere Kontrollen zum Schutz der Natur.

1. Der Politiker sprach zwei Stunden lang. (Er wurde immer wieder von Beifall unterbrochen). 2. Die Besucher verließen den Saal. (Sie diskutierten lebhaft). 3. Der Redner gab noch weitere Auskünfte. (Er wurde von zahlreichen Zuhörern umlagert).


V. Образуйте предложения с конструкцией haben c zu + Infinitiv по образцу или sein c zu + Infinitiv.

Der Autofahrer muß regelmäßig die Beleuchtung seines Wagens prüfen.

Der Autofahrer hat regelmäßig die Beleuchtung seines Wagens zu prüfen.

1. Der Sportler muß auf sein Gewicht achten. Er muß viel trainieren. Er muß gesund leben und auf manchen Genuß verzichten. 2. Der Nachtwächter muß in der Nacht seinen Bezirk abgehen. Er muß die Türen kontrollieren. Unverschlossene Türen müssen zugeschlossen werden.


VI. Образуйте предложения с конструкцией sein c zu + Infinitiv по образцу:

Die Bremsen müssen auf Verkehrsicherheit geprüft werden.

Die Bremsen sind auf Verkehrssicherheit zu prüfen.

1. An der Grenze müssen die Pässe vorgezeigt werden. 2. Die alte Maschine kann nicht mehr repariert werden.


VII. Образуйте герундий (конструкция партицип I с zu) по образцу:

Ein Fehler in der Planung, den man nicht wiedergutmachen kann, ist ein nicht wiedergutmachender Fehler in der Planung.

1. Die negative politische Entwicklung, die man befürchten muß, ist … .

2. Die Besserung der wirtschaftlichen Lage, die man erwarten muß, ist … .

3. Die Invasion von Insekten, die man nicht aufhalten kann, ist … .

4. Der Gelenkschaden, den man nicht beseitigen kann, ist … .


VIII. Прочтите и переведите текст.


IX. Составьте 10 вопросов к тексту.


Х. Перескажите текст.


Wahlrecht und Wahlen

in der Bundesrepublik Deutschland


Die Deutschen wählen außer dem Bundestag die Parlamente der Länder und die Vertretungen der Kreise (Kreistage) und der Gemeinden (Gemeinderäte) bzw. Die obersten Verwaltungsbeamten für lokale Ämter wie Landräte (in den Kreisen) und Bürgermeister (in den Gemeinden und kleinen Städten) oder Oberbürgermeister (in den größeren Städten). Die Wahlgesetze für die Bundes- und Landtagswahlen sind ziemlich einheitlich, sie unterscheiden sich von den vielfältigen Bestimmungen für die Lokalwahlen. Nur bei Lokalwahlen ist es bisher gelungen, Kandidaten durchzusetzen1, die nicht den größten politischen Parteien angehören.

Die Wahlen zu allen Volksvertretungen der Bundesrepublik sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Wahlberechtigt ist grundsätzlich jeder Deutsche, der das 18 Lebensjahr vollendet hat, also volljährig ist. Wählbar ist jeder volljährige Bürger, der seit mindestens einem Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Die Beteiligung an Wahlen ist freiwillig und liegt zwischen 70 und 80 Prozent.

Nach dem Bundeswahlgesetz in der Fassung vom 01.09.1975 hat jeder Wähler bei den Bundestagswahlen zwei Stimmen (bei den meisten Landtags- und Kommunalwahlen dagegen verfügt der Wähler nur über eine Stimme). Mit der ersten Stimme wählt er den Kandidaten seines Wahlkreises, von denen die Bundesrepublik derzeit 328 besitzt. Mit seiner zweiten Stimme wählt er unter verschiedenen Landeslisten der Parteien aus.

In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter gewählt. Es gewinnt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relative Mehrheit). Der erste Wahlakt ist also eine Persönlichkeitswahl, der gewählte Kandidat erringt den direkten Mandat. Die Wahl nach Landeslisten ist dagegen eine Verhältniswahl, d.h. die Parlamentssitze werden auf die Parteien nach dem Verhältnis der auf die jeweilige Partei entfallenen Stimmen verteilt. Deshalb wird das Wahlsystem zum Deutschen Bundestag auch als “personalisiertes Verhältniswahlrecht” bezeichnet.

Die Stimmen aus den einzelnen Wahlkreisen und für die Landeslisten werden so verrechnet, daß der Bundestag nahezu im Verhältnis zur Stimmenverteilung (Zweitstimmen) für die einzelnen Parteien zusammengesetzt ist. Hat eine Partei in den Wahlkreisen mehr direkte Mandate errungen, als ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil zusteht, so darf sie diese “Überhangmandate” behalten. In solchen Fällen hat der Bundestag mehr als die gesetzlich vorgesehene Anzahl von 656 Abgeordneten.

Von den 36 Parteien, die bei der ersten Bundestagswahl 1949 angetreten waren, sind im 1994 gewählten Parlament nur noch vier übrig geblieben (CDU, CSU, SPD und FDP). Diese Konzentration geht in erster Linie auf eine 1953 eingeführte Fünfprozentklausel zurück. Danach kommen nur diejenigen Parteien ins Parlament, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen oder drei Direktmandate erreichen. Bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur diese Parteien berücksichtigt. Dadurch soll eine Zersplitterung des Parteiensystems verhindert und die Funktionsfähigkeit des Parlaments gesichert werden.

Nach den Wahlen entscheidet die Mehrheit der jeweiligen Volksvertretung über die Bildung der Regierung. Sowohl m Bundestag, als auch in den Landtagen entsteht die Frage, ob eine Partei, die aus den Wahlen als absoluter Siegerlervorgegangen ist, allein regieren kann, oder ob eine Koalition mehrerer Parteien zur Bildung einer gemeinsamer Regierung notwendig ist. Die Parteien, die an der Regierungnlicht beteiligt sind, bilden die parlamentarische Opposition.


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1 обеспечить победу на выборах


Контрольное задание № 6


Грамматический материал:

1. Konjunktiv (образование, употребление и перевод).

2. Повторить лексический и грамматический материал за весь курс немецкого языка по рекомендованным учебникам.


I Вариант


I. Переведите предложение на русский язык, укажите временную форму и наклонение:

1. Er wäre gekommen, aber er mußte verreisen. 2. Dem Rat des Dozenten folgend begann er an einem anderen Thema zu arberten. 3. Wenn ich Zeit hätte, käme ich zu dir. 4. Es wäre mir angenehmer, er käme schon am Freitag. 5. Wenn ich doch gesund wдre.


II. Образуйте предложения, выражающие нереальные желания, в настоящем времени по образцу:

Sie kommt nicht zurьck. - Wenn sie doch zurьck kдme.

1. Der Bus kommt nicht. 2. Es ist hier so dunkel. 3. Ich habe Angst.


III. Образуйте предложения желания в прошедшем времени по образцу:

Du hast mir nicht geschrieben, wenn du kommst. Wenn du mir doch geschrieben hättest, wann du kommst.

1. Du hast mir nicht gesagt, daß du Urlaub bekommst. 2. Ich habe nicht gewußt, daß du nach Spanien fahren willst. 3. Ich habe keine Zeit gehabt, Spanisch zu lernen.


IV. Образуйте предложение желания с wenn или без wenn. Обратите внимание на время:

1. Ich werde von der Polizei angehalten. 2. Wir müssen noch weit fahren (nicht mehr so weit). 3. Wir sind noch lange nicht da (bald da). 4. Er schenkte der Stadt sein ganzes Vermögen. 5. Mein Bruder war nicht auf der Party. 6. Ich hatte keine Zeit zu kommen.


V. Соедините простые предложения. Образуйте нереальное условное предложение с союзом wenn или без него. Обратите внимание на время:

Er findet meine Brille nicht. Er schickt sie mir nicht, wenn er meine Brille fände, schickte er sie mir.

1. Der Fahrgast hat keinen Fahrschein gehabt. Er hat vierzig Mark Strafe zahlen müssen. 2. Der Ausländer hat den Beamten falsch verstanden. Er ist in den falschen Zug gestiegen. 3. Die beiden Drähte berühren sich nicht. Es gibt keinen Kurzschluß. 4. Es gibt nicht genügend Laborplätze. Nicht alle Bewerber können Chemie studieren.


VI. Переведите предложения на русский язык:

1. Es sei bemerkt, daß der Konjunktiv im Deutschen sehr gebräuchlich ist. 2. Beinahe hatten wir uns zur Versammlung verspätet. 3. Sie würde sich mit Mathematik beschäftigen.


VII. Переведите предложения на немецкий язык:

1. Если бы мы пришли раньше! 2. Если бы она повторила правило! 3. Если бы мы смогли поехать в путешествие!


VIII. Прочитайте и переведите текст.


IX. Составьте 10 вопросов к тексту.


X. Перескажите текст.


Das Gesetzgebungsverfahren


Das Gesetzgebungsverfahren beginnt gemäß Art. 76 GG mit der Einbringung eines Gesetzentwurfes beim Deutschen Bundestag. Nach der Verfassung kann ein Gesetzentwurf beim Parlament nicht von jedermann, sondern nur von drei Staatsorganen eingebracht werden, nämlich von der Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages und von dem Bundesrat.

Die meisten Gesetzentwürfe stammen von der Bundesregierung, der kleinere Teil wird aus der Mitte des Parlaments oder auch vom Bundesrat cingebracht. Gesetzesvorlagen der Bundesregierung müssen zunächst dem Bundesrat zugeleitet werden, der binnen sechs Wochen dazu Stellung nehmen kann. Erst dann reicht die Regierung ihre Vorlage beim Bundestag ein. Gesetzesvorlagen des Bundesrates gehen zunächst der Bundesregierung zu, die sie mit einer Stellungnahme an den Bundestag weiterleiten muß. Aus der Mitte des Bundestages eingebrachte Vorlagen müssen von einer Fraktion oder mindestens 5% der Abgeordneten unterzeichnet sein.

Ist der Gesetzentwurf eingebracht, so führt der Präsident des Bundestages im Altestenrat eine Beratung darüber durch, wann der Entwurf auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt werden soll und welche Ausschüsse den Entwurf beraten sollen. Der Bundestag behandelt die einzelnen Gesetze in drei Lesungen. Die erste Lesung findet im Plenum statt. danach wird der Entwurf an den zuständigen Ausschuß überwiesen. Von dort gelangen die Gesetzentwürfe wieder in das Penum des Bundestages, wo sie in zweiter und dritter Lesung beraten und schließlich durch Abstimmung verabschiedet werden. Für die Annahme eines Gesetzentwurfs oder eines Änderungsantrages genügt die Zustimmumg der Mehrheit der abstimmenden Abgeordneten, also eine relative Mehrheit. Für die Annahme eines Gesetzentwurfs, durch den die Verfassung geändert wird, ist die Zustimmung von zwei Dritteln aller Mitglieder des Bundestages erforderlich.

Durch den Beschluß des Bundestages wird die Gesetzesvorlage zum Gesetz erhoben. Er kann allerdings noch scheitern, wenn der Bundesrat seine Zustimmung verweigert oder Einspruch einlegt. Lehnt der Bundesrat das neue Gesetz ganz oder in einzelnen Teilen ab, kann er die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen, der sich aus je 11 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates zusammenseizi. Auch der Bundestag und die Bundesregierung haben das Recht, bei zustimmungsbedürftigen Gesetzen den Vermittlungsausschuß anzurufen. Ist auch nach dem Verfahren vor dem Vermittlungsausschuß die Zustimmung des Bundesrates nicht zu erreichen, ist das Gesetz endgültig gescheitert

Gegen ein einfaches Gesetz kann der Bundesrat erst nach dem Verfahren vor dem Vermittlungsausschuß Einspruch einlegen, der jedoch vom Bundestag mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl überstimmt werden kann. Erreicht der Bundestag die für Zurückweisung des Einspruchs notwendige Mehrheit nicht, scheitert das Gesetz ebenfalls.

Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz kommt also nur dann zustande, wenn der Bundesrat dem Gesetzesbeschluß zustimmt, den Vermittlungsausschuß nicht anruft und keinen Einspruch einlegt oder wenn der Einspruch vom Bundestag überstimmt wird. Hat ein Gesetz den Bundestag und den Bundesrat passiert, wird es vom zuständigen Minister und vom Bundeskanzler unterzeichnet und dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet. Mit der Ausfertigung wird bestätigt, daß das Gesetz formell ordnungsgemäß zustande qekommen ist. Ist im Gesetz kein anderer Termin genannt, tritt es 14 Tage nach der Verkünduing im Bundesgesetzblatt in Kraft.