Практикум по переводу для студентов инженерного факультета тверь Сахарово

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15. Anlagen zum belüften und trocknen
3. Getreidebelüftung und –trocknung
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15. ANLAGEN ZUM BELÜFTEN UND TROCKNEN


1. Heubelüftungsanlagen


Die Heubelüftung kürzt die Trocknungszeit auf dem Felde ab und verlegt die restliche Trocknung unter das schützende Dach der Scheune. Das Trocknen geschieht durch Beblasen mit Luft, die mit Hilfe eines Axial-Gebläses von außen her angesaugt und durch den Heustapel geleitet wird. In einem feuchten Klimagebiet kann die Luft zur Erhöhung der Trocknungswirkung angewärmt werden.

2. Grünfuttertrocknungsanlagen


Die künstliche Trocknung von Grünfutter mit einem Wasser-gehalt von 75 bis 85 % erfolgt mit Hilfe von Heißluftgas bei einer Temperatur von 250 bis 300° C am Eingang und 80 bis 90° C am Ausgang des Trockners. Nur bei mehr­stufigen Trocknern, wie beispielsweise dem unten beschriebe­nen Umlauftrockner, sind im ersten Teil des Trockners Gastemperaturen von 600 bis 700° C zulässig, ohne daß die Gefahr einer Entzündung und des Über-schreitens der höchstzulässigen Trockenguttemperatur von 150° besteht. Diese Grenze gilt mit Rücksicht auf die Vermeidung von Qualitätsschädigungen am Trockengut. Das Trockengut selbst bleibt infolge der Wasserverdunstung auch bei höhe­ren Gastempe-raturen verhältnismäßig kühl, solange eine größere Wärmemenge für die Verdampfung aufzubringen ist. Bei der Weiterbehandlung im zweiten Trockenteil mit geringerer Wasserverdunstung dürfen dann keine zu hohen Gastemperaturen gewählt werden.

Grünfuttertrocknungsanlagen werden in verschiedenen Bauar-ten hergestellt. Wir unterscheiden die Flächendarre, die mechani-sierte Darre, auch Schubwendetrockner genannt, den Trommel-trockner und den Umlauftrockner. Alle Trock­ner haben bestimmte Bestandteile gemeinsam, und zwar den Häcksler, meist mit zusätz-lichem Zerreißer, den Ofen zur Erzeugung der Wärme, das Ge-bläse zum Fortleiten der mit der Luft vermischten Ver-brennungsgase und den un­terschiedlich ausgebildeten Trockner-raum, in dem sich die Trocknung vollzieht. Darüber hinaus finden wir Zusatzein­richtungen zur Erleichterung der Bedienung.

Der selbsttätig arbeitende Trommeltrockner besteht aus einer großen umlaufenden Trommel, die an ihrem, dem Ofen zugewen-deten Ende mit Hilfe einer Förderschnecke beschickt wird. Inner-halb der Trommel befinden sich Mit­nehmerschaufeln, die das Trockengut anheben und nach einer bestimmten Drehung wieder auf den Grund der Trommel zurückfallen lassen. Dabei wird das Trockengut vom Heißluftgas umspült, das mit Hilfe eines Geblä-ses aus dem Ofen abgesaugt wird, so daß die Trommel stets unter einem geringen Unterdruck steht. Das Trockengut durchwandert die Trommel in axialer Richtung, um es in getrocknetem Zustand am anderen Ende mit Hilfe einer Förderschnecke zu verlassen. Die von Gasstrom erfaßten leichten Bestand­teile sammeln sich in einem Zyklon, an dessen unterem En­de sie entnommen werden können.


3. Getreidebelüftung und –trocknung


Bei feuchtem Erntewetter muß sowohl beim Mähdrusch wie beim Erntedrusch von Garben damit gerechnet werden, daß das Getreide zu feucht ist und nicht ohne Nachbehand­lung und Nach-trocknung eingelagert werden kann. Getreide in geschüttetem Zu-stand gilt erst bei einem Wassergehalt unter 14 % für längere Zeit haltbar. Wird das Getreide in feuchterem Zustand geschüttet ein-gelagert, dann muß es regelmäßig umgeschaufelt oder mit Hilfe von Fördereinrichtungen umgerieselt werden. Diese Maßnahme reicht zur Not bis zu einem Wassergehalt von 18 % aus, wenn das Getreide nicht zu viel Staub und Schmutz enthält. Bei einem Wa-ssergehalt über 18 % muß eine Nachtrocknung durch Belüften oder Warmlufttrocknung erfolgen.

Der Vorteil der Kaltbelüftung besteht in der Einfach­heit der Anlage, den niedrigen Anschaffungskosten und dem billigen Be-trieb im Vergleich zur Warmlufttrocknung. Bei Saatgetreide wird die Erhaltung der Saatqualität gesichert.

In ungünstigen Klimagebieten finden wir nicht immer diese Voraussetzungen für die Anwendung der Kaltbelüf­tung, so daß die Luft zur Schaffung besserer Trocknungsbe­dingungen um eini-ge Grad Celsius angewärmt werden muß. Als Wärmequelle dienen Elektrizität, Propangas oder Öl. Mit Rücksicht auf die Vermei-dung von Keimschäden, darf die Trocknungstemperatur ein be-stimmtes Maß nicht über­schreiten. Die zulässige Höchsttempera-tur hängt stark vom Wassergehalt des Getreides ab. Trockenes Getreide reagiert bei der Anwendung von höheren Temperaturen weniger mit Keimschäden als feuchtes Getreide.


4. Körnertrockner


Der Trockner arbeitet nach dem Prinzip der Heißlufttrocknung. Das in den Trockengutschächten durch die eigene Schwere in vertikaler Richtung abwärtswandernde Getreide wird einem horizontalen Heißluftstrom ausgesetzt, der das Wasser aus dem Korn verdampft und mit sich fortführt. Die Temperatur der eintre-tenden Heißluft beträgt etwa 80 bis 85° C, wobei die Temperatur des Getreides mit Sicherheit in den Grenzen gehalten bleibt, die eine Schädigung seiner Keim- und Backfähigkeit ausschließt.

Zur Erwärmung der Luft werden vorteilhaft Dampflufterhitzer verwendet, die eine bequeme Konstanterhaltung der Heißlufttem-peratur in der erforderlichen Höhe gewährleisten. Kontrollthermo-meter mit Signaleinrichtung zeigen etwaige Überschreitungen der zulässigen Heißlufttemperaturen an. Man kann aber auch Koks-feuerung für die Heißlufterzeugung benutzen.

Im unteren Teil des Trockners, dem Kühlelement, wird das getrocknete Getreide einem kalten Frischluftstrom ausgesetzt und hierdurch so weit abgekühlt, daß es sogleich wieder eingelagert werden kann.

Die stündlich den Trockner durchlaufende Getreidemenge kann durch eine regelbare Auslaufvorrichtung während des Betriebes stufenlos in weiten Grenzen verändert werden. Trocken- und Kühlluft werden mit getrennten Lüftern durch das Trockengut gesaugt. Besonders feuchtes Getreide muß entsprechend längere Zeit dem Heißluftstrom ausgesetzt werden, wenn der gewünschte Endwassergehalt von etwa 14% erreicht werden soll.