Кредитные институты Германии
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reditinstitute, die von Einzelkaufleuten oder Personengesellschaften gefhrtwerden. Sie betreiben alle Bankgeschfte. Oftmals liegt der Schwerpunkt auf besonderen Geschften, z.B. im Auenhandel, im Wertpapiergeschft, in der Vermgensverwaltung oder in der Finanzierung bestimmter Wirtschaftszweige.
Sparkassen
Grundlage der Geschftsttigkeit der Sparkassen sind die Sparkassengesetze der Bundeslnder und die Sparkassensatzungen (Grundlage; Mustersatzungen). Im Vordergrund steht nach wie vor die Frderung und Pflege des Sparens (Sparerziehung, Kleinsparen: Schulsparen, Vereinssparen u.a.). Bei der Kreditgewhrung sollen die Bedrfnisse der rtlichen Wirtschaft besondere Bercksichtigung finden, insbesondere durch die Bereitstellung von Krediten an den Mittelstand und an wirtschaftlich schwchere Bevlkerungskreise.
Im brigen werden alle Bankgeschfte betrieben, die die Satzungen zulassen. Nicht in der Satzung aufgefhrte Geschfte sind untersagt. Besondere Anlagevorschriften tragen dem Gedanken der Sicherheit Rechnung (z.B. eigene Beteiligungen sind untersagt oder nur begrenzt gestattet).
Gepflegt wird auch der Realkredit, ein langfristiger Darlehenskredit, der durch Pfandrechte an Grundstcken gesichert ist, und der Kommunalkredit. Sparkassen sind ffentlich-rechtliche Kreditinstitute mit Ausnahme der noch bestehenden freien Sparkassen (z.B. Hamburger Sparkasse von 1827),
Kommunale Sparkassen entstanden Anfang des 19. Jahrhunderts. Ihre Ttigkeit erstreckte sich vornehmlich auf die Frderung des Spargedankens. Die Trger - die Kommunen - gewhrleisten mit ihrer Haftung (Gewhrtrgerhaftung) die sichere Anlage von Spargeldern.
Genossenschaftsbanken
Die Genossenschaftsbanken oder Kreditgenossenschaften sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft, die sich das Ziel gesetzt haben, den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitglieder zu frdern. Sie treten gewhnlich unter dem Namen „Volksbank" „Raiffeisenbank" oder „Spar- und Darlehenskasse" auf. Ihre Rechtsform ist die der eingetragenen Genossenschaft (eG).
Die lndlichen Kreditgenossenschaften haben einen geschftlichen Schwerpunkt in der Versorgung lndlicher Betriebe mit Krediten aller Art und mit sonstigen Bankleistungen
Realkreditinstitute
Realkreditinstitute werden als private (in der Form einer Aktiengesellschaft) oder als ffentlich-rechtliche Kreditinstitute betrieben.
Ihre Geschftsttigkeit ist auf das langfristige Kreditgeschft festgelegt. Die Kredite werden als Hypothekendarlehen und Kommunaldarlehen gewhrt. Die Mittel zur Kreditgewhrung beschaffen sich die Realkreditinstitute durch die Ausgabe von Pfandbriefen oder Kommunalobligationen. Sie drfen darber hinaus weitere risikolose Geschfte abschlieen. Ausgenommen von der Beschrnkung auf das langfristige Kreditgeschft sind lediglich einige gemischte Hypothekenbanken (z.B. die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank), die bei Inkrafttreten des Hypothekenbankgesetzes bereits bestanden. Ihnen ist auch das kurzfristige Kreditgeschft erlaubt.
Zentralkreditinstitute
Die Girozentralen bezeichnet man als die Zentralbanken der ffentlich-rechtlichen Sparkassen.
In der Bundesrepublik bestehen z.Z. 12 regionale „Stamm"-Girozentralen mit 16 von ihnen abhngigen „Bezirks"-Girozentralen und Zweigstellen.
Das Zentralinstitut der regionalen Girozentralen ist die Deutsche Girozentrale - Deutsche Kommunalbank, Frankfurt am Main.
Die Girozentralen sind Anstalten des ffentlichen Rechts und unterliegen der Aufsicht des Staates.
Genossenschaftliche Zentralbanken. Als Spitzeninstitute der Genossenschaftsbanken fngieren die genossenschaftlichen Zentralbanken. Sie werden in der Rechtsform der AG betrieben (Ausnahme; Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank eG).
Ihre Aufgaben sind u.a.;
.Geldausgleich zwischen den angeschlossenen Genossenschaftsbanken, .Kreditgewhrung an die Mitglieder,
.Vermittlung im bargeldlosen Zahlungsverkehr,
Durchfhrung von Dienstleistungsgeschften im Effekten- u. Auenhandelsverkehr,
Mindestreservehaltung fr einen Teil der Mitgliedsgenossenschaften.
Das Spitzeninstitut des gesamten Genossenschaftsbereichs ist die Deutsche Genossenschaftsbank
Sonstige Kreditinstitute
DieTeilzahlungsbanken sind private Kreditinstitute. Sie widmen sich in erster Linie dem Konsumentenkredit.
Die Kapitalanlagegesellschaften (Investmentgesellschaften) knnen als GmbH oder AG gefhrtwerden. In Deutschland ist ausschlielich die Form der GmbH blich. Sie bieten durch Ausgabe von Investment-Anteilen die Mglichkeit, auch kleinere Sparbetrge in Form von Wertpapieren anzulegen.
Daneben gibt es noch eine Vielzahl anderer Banken ,die z.B. als Hausbanken eines bestimmten Wirtschaftsunternehmens (Grundig Bank GmbH) arbeiten oder bestimmten Bevlkerungsgruppen (Beamtenbank) dienen. Zu erwhnen sind auch jene Kreditinstitute, die sich spezielle Aufgaben gestellt haben:
Industriekreditbank AG (Dsseldorf). Versorgung kleiner und mittlerer Unternehmen mit mittel- und langfristigen Investitionskrediten.
Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (Frankfurt). Durchfhrung mittel- und langfristiger Exportfinanzierungen.
Privatdiskont AG (Frankfurt). An- und Verkauf von Privatdiskonten (Bankakzepte, die der Finanzierung von Import-, Export- und Transitgeschften dienen).
Kreditanstalt fr Wiederaufbau (Frankfurt). Bereitstellung von mittel- und langfristigen Investitionskrediten (ursprnglich) fr den Wiederaufbau der Wirtschaft, fr den Export und fr Kredite im Rahmen der Entwicklungshilfe.
Die Deutsche Ausglelchsbank (Bonn) ist ein staatliches Frderinstitut (Anstalt des ffentlichen Rechts). Die Bank finanziert Manahmen des Bundes: l. im wirtschaftsfrdernden Bereich, insbesondere fr den gewerblichen Mittelstand und die Freien Berufe (u.a. Existenzgrndungsfrderung), 2. im sozialen Bereich, 3. im Bereich des Umweltschutzes (u.a. Abfallwirtschaftsprogramm), 4. zur wirtschaftlichen Eingliederung und Frderung der durch den zweiten Weltkrieg und seine Folgen betroffenen Personen sowie heimatloser Auslnder und auslndischer Flchtlinge; die Bank wird ferner ttig im Rahmen des Lastenausgleichs.
Dentscher Kassenverein AG, Frankfurt. Durchfhrung der Sammelverwahrung von Wertpapieren und des Effektengiroverkehrs (WSB - Wertpapiersammeibank). Kunden sind lediglich Kreditinstitute. Niederlassungen des Deutschen Kassenvereins sind in Mnchen, Berlin, Hamburg, Stuttgart und Dsseldorf.
Dentsche Bau- und Bodenbank AG (Frankfurt). Weiterleitung ffentlicher Mittel an die Bauwirtschaft.
Deutsche Verkehrs-Kredit-Bank AG (Frankfurt). Hausbank der Bundesbahn (Frachtenstundung).
3 Das Kreditwesengesetz
Das Kreditwesengesetz (KWG) kann man als das „Grundgesetz" des Kreditwesens bezeichnen (Gesetz ber das Kreditwesen vom 10. Juli 1961).
3.1 Die grundstzlichen Ziele des KWG sind:
Erhaltung der Funktionsfhigkeit und der allgemeinen Ordnung des deutschen Kreditwesens,
Schutz der Glubiger von Kreditinstituten vor Vermgensverlusten.
Die Bezeichnungen „Bank", „Bankier", „Volksbank", „Sparkasse" drfen nur unter bestimmten Voraussetzungen in eine Firma aufgenommen oder als Zusatz zu einer Firma verwendet werden. Sie sind den Kreditinstituten vorbehalten, die von der Bankenaufsicht die Erlaubnis zur Geschftsfhrung besitzen. Die Bezeichnung „Volksbank" drfen nur Kreditinstitute neu aufnehmen, die die Rechtsform einereingetragenen Genossenschaft (eG) haben und einem Prfungsverband angehren. Dasselbe gilt fr den Namen „Spar- und Darlehenskasse". .Sparkasse" drfen sich nur die ffentlich-rechtlichen Sparkassen nennen.
Die Bezeichnung „Kapitalanlagegesellschaft" oder „Investmentgesellschaft" oder eine Bezeichnung, in der das Wort „Kapitalanlage" oder .Investment" oder „Investor" oder „Invest" allein oder in Zusammensetzung mit anderen Worten vorkommt, drfen in der Firma, als Zusatz zur Firma, zur Bezeichnung des Geschftszweckes oder zu Werbezwecken nur von Kapitalanlagegesellschaften und von auslndischen Investmentgesellschaften gefhrt werden (InvestmentG).
3.2 Kreditinstitute nach dem KWG sind: „Unternehmen, die Bankgeschfte betreiben, wenn der Umfang dieser Geschfte einen in kaufmnnischerweise eingerichteten Geschftsbetrieb erfordert."
Bankgeschfte sind:
1. Einlagengeschft. Annahme fremder Gelder als Einlagen ohne Rcksicht darauf, ob Zinsen vergtet werden.
2. Kreditgeschft. Gewhrung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten (u.a.).
3. Diskontgeschft. Der Ankauf von Wechseln und Schecks.
4. Effektengeschft. Anschaffung und Veruerung von Wertpapieren fr andere