Haushaltsberatungen

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Haushaltsberatungen

Budgetrecht, d. h. Kontrolle der Finanzen, ist eines der дltesten Rechte des Parlaments, das eine weitgehende Kontrolle der Regierung erlaubt. Den ersten Entwurf des Bundeshaushaltsplanes erarbeitet das Bundesministerium der Finanzen. Nach Verhandlungen mit den anderen Ministerien ьber ihren Anteil am Staatshaushalt (Etat) verabschiedet die Regierung (Kabinett) den Haushaltsentwurf. Er wird dann - anders als sonst Gesetzentwьrfe der Bundesregierung - gleichzeitig Bundestag und Bundesrat zugeleitet.

Das Schwergewicht der AusschuЯarbeit liegt beim HaushaltsausschuЯ, der den Etat in alien Einzelheiten unter den Gesichtspunkten von Sparsamkeit und politischer ZweckmдЯigkeit prьft. Durch Zustimmung, Kьrzen oder Streichen von Positionen kann der HaushaltsausschuЯ die Politik der Regierung beeinflussen. Bei alien Дnderungen am Haushaltsentwurf muЯ der AusschuЯ darauf achten, daЯ der Etat den rechtlichen Verpflichtungen entspricht, Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sind - wie es das Grundgesetz vorschreibt.

Nach Ablauf eines Rechnungsjahres muЯ die Bundesregierung dem Parlament nachweisen, daЯ sie sich an das Haushaltsgesetz gehalten hat. Der Haushalt wird nicht zu Unrecht „Regierungsprogramm in Zahlen" genannt. Aus ihm lassen sich die politischen Schwerpuntkte ablesen.

„Deutscher Bundestag. Wege der Gesetzgebung", Bonn 1992

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