Der Bundeskanzler
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Der Bundeskanzler
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesmini-stem. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trдgt dafьr die Verantwortung (Art. 65 GG). Der Bundeskanzler ist nicht vom MehrheitsbeschluЯ des Regierungskollegiums abhдngig, jedoch verpflichtet alle Fragen von politischer Bedeutung zur Beratung dem Kollegium vorzulegen.
Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewдhlt, nachdem der neue Bundestag selbst aus Bundeswahlen hervorgegangen ist. Die stдrkste Partei und zugleich die stдrkste Fraktion stellt gewцhnlich auch den Bundeskanzler unabhдngig davon, ob eine Einparteienregierung oder Koalitionsregierung zustande kommt. Das Vorschlagsrecht des Bundesprдsidenten hat daher nur formelle Bedeutung, da dieser injedem Falle an das Ergebnis der Bundeswahlen gebunden ist und den Fьhrer der stдrksten Partei zum Bundeskanzler vorschlagen wird.
Abhangigkeit und Verantwortlichkeit des Bundeskanzlers gegenьber dem Bundestag sind im Grundgesetz auЯerordentlich eingeschrankt worden. Im Gegensatz zu Weimarer Verfassung, bei der der Reichskanzler und Reichsminister vom Vertrauen des Bundestages abhдngig waren, ist eine Abberufung des Bundeskanzlers durch MiЯtrauenserklдrung des Bundestags so gut wie ausgeschlossen. Der Bundeskanzler kann nur durch „konstruktives MiЯtrauensvotum" abberufen werden, d.h. wenn der Bundestag mit absoluter Mehrheit vorher einen Nachfolger gewдhlt hat.
Mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages endigt das Amt des Bundeskanzlers in jedem Falle. Der gleiche Bundeskanzler kann wiedergewдhlt werden, erhдlt aber sein Amt neu durch den Bundestag. Das Amt des Bundeskanzlers endet femer durch Rьcktritt oder durch Tod.
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