Bundesrepublik Deutschland
Информация - Разное
Другие материалы по предмету Разное
zu diesem Land zu verhindern. 5. Grundgesetz der BRD Artikel 1. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu aьЯern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugдnglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 6. Grundgesetz Artikel 26 (1) Handlungen, die geeignet sind und in Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Vцlker zu stцren, insbesondere die Fьhrung eines Angriffkrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen. 7. Der Bundestag hat das Recht, den SchluЯ und Wiederbeginn seiner Sitzungen selbst zu bestimmen.
Список литературы
Для подготовки данной работы были использованы материалы с сайта